COSMO Wasteland Rebels – Der Nachhaltigkeits-Podcast

Ah, der innere Schweinehund – wir kennen ihn alle. In dieser Folge sprechen Jessica und Shia, warum es es so schwer ist den Alltag nachhaltiger zu gestalten. Auch wenn wir eigentlich wissen, dass das eine gute und wichtige Sache ist. Und welche ersten konkreten Schritten bringen viel für den Klimaschutz? Und wir erfahren, wie Shia angefangen hat ihr Leben auf Zero-Waste und komplett nachhaltig umzukrempeln. // Kontakt zu Shia und Jessica: Schickt uns am besten eine Sprachnachricht bei WhatsApp,

  • duration: 44:55, Played: 24s
  • Published: 25.12.21 06:00:54
  • Episode Download link: https://wdrmedien-a.akamaihd.net/medp/podcast/weltweit/fsk0/260/2606933/cosmowastelandrebelsbessernachhaltig_2021-12-25_wieanfangenmitmehrnachhaltigkeitimalltag_cosmo.mp3
  • Show Notes: https://www1.wdr.de/mediathek/audio/cosmo/wasteland/audio-wie-anfangen-mit-mehr-nachhaltigkeit-im-alltag-100.html
  • Episode feed: COSMO Wasteland Rebels – Der Nachhaltigkeits-Podcast – https://www1.wdr.de/mediathek/audio/cosmo/wasteland/wasteland-116.podcast

Blitzerankündigungen

Es ist traurig, dass man erst eine Ankündigung braucht, aber mit dem folgenden Artikel verstehe ich, weshalb angekündigt wird.

Spannend wäre für mich, ob das Verhalten global wirkt (es wird ja irgendwo geblitzt, also muss ich langsam fahren) oder lokal „heute muss ich auf der der Straße X langsam fahren“.

„Es gibt bereits wissenschaftliche Studien darüber, dass Autofahrer, wenn sie vor einem Blitzer gewarnt werden, langsamer fahren.“

Vorfahrt fürs Fahrrad? – NDR-Doku

Sendung: 45 Min | 22.08.2022 | 22:00 Uhr 44 Min | Verfügbar bis 04.11.2022

Das Fahrrad gilt als Antwort auf Klimakrise und Verkehrskollaps, für manchen ist es gar „der König der Kurzstrecke“. Auch im Norden steigen immer mehr Menschen aufs Rad. Doch mit der Zahl der Radfahrenden steigen die Unfallzahlen, auch weil veraltete Radwege dem Ansturm schon lange nicht mehr gewachsen sind. Kann die Verkehrswende mithilfe des Fahrrads geschafft werden?

https://www.ndr.de/fernsehen/sendungen/45_min/Vorfahrt-fuers-Fahrrad,minuten3514.html

OBS in Brühl – erste Erfahrungen

Seit einer Woche fahre ich mit dem „OpenBikeSensor“ (*), einem Gerät, das den Seitenabstand bei Überholvorgängen zwischen Autos und und meinem Fahrrad misst, immer wieder mal durch Brühl.

Ich möchte hier gern meine bisherigen Erkenntnisse teilen und freue mich über Kommentare, die nicht mit „Aber die Radfahrer…“ beginnen.

Kurz zur Rechtslage: Rad-/Pedelecfahrer und Fußgänger müssen von motorisierten Fahrzeugen mit einem Abstand von 1,5 m überholt werden. Kinder und Fahrräder mit Anhänger und außerorts mit 2 m. Das gilt nicht, wenn die Straße und der Radweg baulich getrennt sind (zumindest hoher Bordstein) und im Kreuzungs-/Einündungsbereich. Grund: „Der Radfahrer ist mit einem Balancegefährt unterwegs“ (lt. Verkehrsrechtler) und kann gar nicht die gerade Linie einhalten.

Wenn die 1,5 m nicht eingehalten werden können, darf schlicht nicht überholt werden.

Erkenntnisse:

– Wenn es die Breite der Straße hergibt und kein Gegenverkehr kommt, wird man oft mit ausreichendem Abstand überholt. Bei Gegenverkehr findet der Überholvorgang i.d.R. trotzdem statt.

– Auf den Hauptstraßen (Römer-, Euskirchener-, Kölnstr.) wird man mehrheitlich zu eng überholt (permanenter Gegenverkehr).

– Schutzstreifen, insb. die, die direkt neben parkenden Autos verlaufen sollten lieber nur Streifen heißen. Man fährt auf Ihnen und wird erst recht eng überholt.

Befinden

Ich kann es jetzt einigermaßen in Zahlen ausdrücken:

– Über 1,4 m freue ich mich

– Über 1,2 m fühle ich mich noch wohl

– um 1 m fühle ich mich bedrängt

– um 80 cm und niedriger ist es Angst und Empörung

Heute hat mich ein Bus mit 99 cm überholt. Bei Bus und LKW setzt die Angsschwelle schneller ein.

(*) Das Gerät ist recht zuverlässig, nicht immer auf den Zentimeter, aber ein Test mit dem Garagentor und Zollstock ergab vernünftige Werte. Es soll ja niemand deswegen verklagt werden, es geht darum, ein messbares Gespür für Infrastruktur und Verhalten zu bekommmen. Es kommt nicht auf den cm an.

Dass es ein Überholvorgang ist und kein sonstiges Hindernis links, muss ich per Knopfdruck innerhalb von 4 sec nach dem Überholen bestätigen.

Der Lenker wird individuell voreingestellt erfasst (bei mir 32 cm bis zur Fahrradmitte, wo der Sensor angebracht ist), der Rückspiegel des Autos wird i.d.R. nicht erfasst.

Hier mehr zum OpenBikeSensor

https://bw.adfc.de/artikel/openbikesensor

Sammlung zum Thema Sicherheitsabstand bei Überholvorgängen

StVO § 5 Überholen [Eigene Hervorhebungen]
(4) Wer zum Überholen ausscheren will, muss sich so verhalten, dass eine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist. Beim Überholen muss ein ausreichender Seitenabstand zu den anderen Verkehrsteilnehmern eingehalten werden.
Beim Überholen mit Kraftfahrzeugen von zu Fuß Gehenden, Rad Fahrenden und Elektrokleinstfahrzeug Führenden beträgt der ausreichende Seitenabstand innerorts mindestens 1,5 m und außerorts mindestens 2 m.
An Kreuzungen und Einmündungen kommt Satz 3 nicht zur Anwendung, […]. (*1)

Anmerkungen
Der Abstand gilt vom Radfahrer aus gerechnet (ca. 80 cm Lenkerbreite).
Der Radfahrer selbst muss 1m Abstand zu rechts parkenden Autos halten (wegen der Dooringgefahr). (*3)

[Wenn] jemand ein langsameres Fahrzeug führt [also z. B. Fahrrad], muss die Geschwindigkeit an geeigneter Stelle ermäßigen, notfalls warten, wenn nur so mehreren unmittelbar folgenden Fahrzeugen das Überholen möglich ist. Hierzu können auch geeignete Seitenstreifen in Anspruch genommen werden; (Abs. 6 § 5 StVO) (*1)
Dazu müssen jedoch mindestens drei Fahrzeuge aufgeschlossen haben und es muss absehbar sein, dass ein Überholen ansonsten für längere Zeit nicht möglich ist. (*4)

2 Meter gelten, wenn ein Radfahrer außerorts überholt wird, wenn innerorts ein Kind überholt wird, wenn der Radfahrer einen Anhänger dabei hat. (*2)

Bei Verstößen kann ein Bußgeld von 30€ anfallen.

(*3) „Der Radfahrer ist mit einem Balancegefährt unterwegs und kann eine schnurgerade Linie überhaupt nicht einhalten.“ – Dieter Müller, Verkehrsrechtler

Radfahrende dürfen laut §5 der Straßenverkehrsordnung wartende Autos rechts überholen, wenn ausreichender Raum vorhanden ist. Allerdings sind dabei „mäßige Geschwindigkeit und besondere Vorsicht“ zu wahren. (*5)

Der ADAC fasst einleitend in einem Artikel Auto vs Fahrrad zusammen:

2021 starben bei Verkehrsunfällen in Deutschland 372 Radfahrende
Die Zahl der Radfahrenden steigt, die Infrastruktur für sie wächst nicht schnell genug
Verkehrsgerichtstag empfiehlt neue Aufteilung des Verkehrsraums

Ein Überholer verstößt schon dann gegen die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung, wenn er den Eingeholten erschreckt und damit zu einer Fehlreaktion veranlasst. Fühlt sich der Radfahrer bedroht oder wird er unsicher, ist der Abstand zu gering!
So urteilte der Bundesgerichtshof schon 1967 (BGH, Verkehrsmitteilungen 1967, 9) (*4)

Radfahrer, die sich gegenseitig überholen, müssen nicht die oben genannten großen seitlichen Abstände einhalten. Aufgrund ihrer geringeren Masse und meist auch Geschwindigkeit geht die Rechtssprechung hier von einer kleineren Gefahr aus. Eine Gefährdung des Überholten ist aber genauso auszuschließen. (*4)

Links

*3) https://www.deutschlandfunknova.de/beitrag/radfahrer-und-abstand

*1) https://www.stvo.de/strassenverkehrsordnung/93-5-ueberholen

*2) https://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.radfahrer-ueberholen-diese-abstaende-gelten-mhsd.0867dcc3-9c51-4f88-8b80-eaaf0f51a482.html

*5) https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/zweirad/fahrrad-ebike-pedelec/vorschriften-verhalten/autofahrer-fahrradfahrter-tipps-miteinander/

*4) https://kreisverbaende.adfc-nrw.de/kv-bottrop/radverkehr/verkehrsregeln/ueberholen-von-radfahrern.html