Betriebsgefahr

„Bei einem Unfall mit Radfahrern bekommt der Autofahrer fast automatisch eine Teilschuld aufgebrummt. Grund ist die Betriebsgefahr des Autos.“ (1)

Was ist die Betriebsgefahr?
Gemäß § 7 STVG (Straßenverkehrsgesetz: § 7 Haftung des Halters, Schwarzfahrt) liegt die Haftung bei Fahrer und Halter eines KFZ für Gefahren, die sich aus dessen Betrieb ergeben.

Das gilt zunächst unabhängig von der eigenen Schuld: Ein Kfz ist gefährlich und kann unabhängig von der Schuld des Fahrers Schäden verursachen.
Jeder Besitzer eines KFZ muss daher grundsätzlich für Schäden durch den Betrieb seines Fahrzeugs haften.
Die Betriebsgefahr eines Pkws ist über die Krafthaftpflichtversicherung abgedeckt.

„Die Betriebsgefahr des einen Fahrzeugs tritt bei hohem Verschulden des anderen Fahrzeugführers zurück.“ (BGH v. 13.05.1974)

Links

(1) https://www.firmenauto.de/betriebsgefahr-des-autos-autofahrer-haftet-bei-unfall-mit-radfahrer-6516135.html
https://089-kfz-gutachten-muenchen.de/begriffserklaerung/betriebsgefahr/
https://verkehrslexikon.de/ModuleB/BetriebsGefahr.php#60